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Artikel "Artikel 16 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" in der deutschen Wikipedia hat 35.9 Punkte für Qualität (Stand 1. August 2024).
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Der höchste Autoreninteresse-Rang aus dem Jahr 2001:
- Lokales (Deutsche): Nr. 13360 im Februar 2019
- Globales: Nr. 237321 im Februar 2019
Der höchste Beliebtheitsrang aus dem Jahr 2008:
- Lokales (Deutsche): Nr. 95619 im Oktober 2023
- Globales: Nr. 1084616 im Oktober 2023
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Die Qualitäts- und Beliebtheitsbewertung basierte auf Wikipedia-Dumps vom 1. August 2024 (einschließlich Revisionsverlauf und Seitenaufrufe für frühere Jahre).